DANNER/KOSTNER Verordnungsleitfaden
■ Produktinformationsübersichten ■ Orthopädie-Schuhtechnik ■ Orthopädietechnik ■ Reha – Hilfsmittel ■ Care und Sanitätshaus ■ Allgemeine Informationen 13 Gebrauchsdauer ÖGK-T BVAEB-OEB / BVAEB-EB SVS-GW und -LW Schuhzurichtungen Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 1 Jahr Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar*, Gebrauchsdauer 1 Jahr Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene 2 Paar pro Jahr möglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres: für 4 Paare im Jahr möglich Maßschuhe Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres: Erstversorgung 2 Paar für Folgeversorgung nach Gebrauchsdauer der Erstversorgung 6 Monate Bitte bei Anträgen die Schuhgröße unbedingt vermerken!
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